1. Die verbindliche Reservierung der Ferienwohnung erfolgt, wenn der Mietvertrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang beim Mieter an die Vermieterin zurückgesandt wird. Geht der unterzeichnete Mietvertrag der Vermieterin nicht zu, so ist sie berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten
2. Die Vermieterin vermietet die Ferienwohnung an die Mieter für die im Mietvertrag angegebene Vertragsdauer zur Nutzung ausschließlich für Urlaubszwecke. Jede weitere Überlassung an Dritte (z. B. Untervermietung) ist nicht zulässig. Die Belegung ist nur mit der maximalen Personenzahl (2) zulässig, die im Mietvertrag ausgewiesen ist.
3. Tiere dürfen nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
4. Die Mieter haften für alle entstehenden Schäden.
5. In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle üblichen Nebenkosten inkl. der Endreinigung enthalten.
6. Am Anreistag steht das Ferienhaus den Mietern ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise später als 20.00 Uhr erfolgen, so werden die Mieter dies der Vermieterin rechtzeitig mitteilen, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten.
7. Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 10.00 Uh.
8. Das Ferienhaus nebst Inventar ist pfleglich zu behandeln. Geschirr ist bei Auszug in gereinigten Zustand zu hinterlassen.
9. Entstandene Schäden sind der Vermieterin zur Schadenregulierung und Reparatur unverzüglich mitzuteilen.
10. Die Mieter sind verpflichtet, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen.
11. Das Inventar wird von den Mietern wie vorhanden übernommen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden der Vermieterin mitzuteilen. Für Schäden, die erst nach dem Auszug der Mieter erkannt werden, haften die Mieter.
12. Eine ausführliche Beschreibung der Ferienwohnung nebst Fotos ist unter www.blaues-haus-rügen.de zu finden.
13. Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind, mit Ausnahme solcher wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die von den Mietern mitgebrachten Sachen. Dies gilt auch für auf dem hauseigenen Parkplatz abgestellte Fahrzeuge.
14. Die Mieter können vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten.
15. Es gelten die Rücktrittsbedingungen des Mietvertrages.
16. Es empfiehlt sich, eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen.
17. Der Mietvertrag kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
18. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
19. Die Mieter können keinen Besuch empfangen, da das Ferienhaus nur für zwei Personen eingerichtet ist und es sich auf dem Privatgrundstück der Vermieter befindet. Außnahmen sind nach Absprache möglich.
20. Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. Für gesundheitliche Schäden, die auf Grund von unsachgemäßer Nutzung entstanden sind, sind keine Haftungsansprüche an die Vermieterin geltend zu machen. Für Schäden an der Saunaanlage und dem Saunagebäude, die auf Grund von unsachgemäßer Nutzung entstanden sind, haften die Mieter in voller Höhe.
21. Die Nutzung der Sauna kostet 15 €.
22. Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit fristlos aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere, wenn die Mieter sich vertragswidrig verhalten oder bei erheblicher Ruhestörung, so dass der Vermieterin die weitere Durchführung des Mietvertrages nicht zuzumuten ist. Bereits gezahlte Mietkosten werden nicht erstattet.
23. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
24. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bergen auf Rügen.